Nazigegner Hans Graff

„Wertkonservativ und ohne Furcht“

Biographische Anmerkungen zu
Pastor Dr. jur. Hans Graff (1889 – 1954)

von Kristan Kossack

Vor 60 Jahren hielt im Kreis Minden die Reorganisation der politischen Selbstverwaltung Einzug. Im März 1946 führten zunächst die lokal wieder zugelassene SPD und KPD in der Tonhalle erste öffentliche Kundgebungen durch1, die CDU folgte im April mit eigenen Versammlungen in Minden, Dankersen und Porta2. Im August wurde mit der Gründung der FDP begonnen3. Das erste nach Kriegsende gewählte Stadtparlament konstituierte sich im September 1946 mit 18 CDU-, 8 SPD- und einem KPD Vertreter4. Bürgermeister und Landrat, die bis dahin von den Alliierten ernannt waren, wurden nun in freier Abstimmung Albrecht Hattenhauer und Heinrich Wehking, beide CDU. Während ihre und die Namen ihrer politischen Gegenspieler Willi Michel (SPD), Rudolf Volkmann (KPD) und Dr. Hans Mosel (FDP) öffentlich bekannt wurden, ist das Wirken von Pastor Dr. jur Hans Graff sogar bei noch lebenden Zeitgenossen in Vergessenheit geraten.
Das ist erstaunlich, da Graff 1945 von den Engländern als erster Landrat ernannt wurde, 1946 die CDU im Kreis Minden mitbegründete, zwischen 1948 und 1953 Vorsitzender der Mindener Ortsunion war5 und die Mindener Freimaurerloge nach dem Krieg zu neuem Leben erweckt hat6. Graff war 1944 Pastor der Mindener Martinigemeinde geworden. Über seine Tätigkeit als Pfarrer hebt Dr. Paul Keber in den „Heimatblättern“ eine „judenfreundliche Äußerung“ hervor. Der Pastor habe bei einer Konfirmation in der Simeonskirche noch zu Zeiten des NS-Regimes erklärt: „Vor allem kommt es darauf an, dass man in jedem, der Menschenangesicht trägt den Bruder sieht … Was heißt hier Jude, was heißt hier Christ“. Die Äußerung, so Keber, habe Graff nach dem Krieg genützt. „Graff wurde Landrat.“7 Graffs Kanzelworte verraten eine in der Nazizeit in der Region selten anzutreffende politische Zivilcourage, die eine nähere Beschäftigung mit seiner Biographie nahe legt.

Siehe zu Pfarrer Dr. Hans Graff auch den Artikel: Kristan Kossack, „Schönfärberische kirchliche Halbwahrheiten statt wahrhaftiges Erinnern und Durcharbeiten der Vergangenheit“ in der Internetzeitschrift „Kritiknetz“ unter der Kategorie „Antizionismus und Antisemitismus“

    Dr. Hans Graff mit großem Verdienstorden der Freimaurerei (Foto: MT - KAM)

 

Graff wurde in Berlin am 11. Februar 1889 als Sohn eines Bankiers geboren. 1908 Reifeexamen am Berliner Wilhelm-Gymnasium, 1913 Dr. jur., 1914-1918 Kriegsfreiwilliger mit Auszeichnungen, 1923 Magistratsrat beim Bezirksamt Berlin-Schöneberg, 1927 Deutschnationaler Stadtrat, 1934 Berufsverbot, 1936-1939: Studium der Theologie, 1940-1944: Vikariat und Hilfsprediger in mehreren Gemeinden, ab 1. Februar 1944 mit der Verwaltung mehrerer Pfarrämter in der Mindener Martinigemeinde betraut.8

 

Nazis am Hissen der Hakenkreuzfahne gehindert

An Graffs politischen Werdegang in Berlin sind sein Engagement im rechten nationalen Spektrum (DNVP Stadtrat bis zum Verbot dieser Partei 1933) und sein Berufsverbot von 1934 charakteristisch. Zum Berufsverbot kam es, weil Graff am 7. März 1933 einen Nazi -Sturmführer und 12 Mann daran hinderte, auf dem Schöneberger Rathaus die Hakenkreuzfahne aufzuziehen.9 Graff stellte auch in den Folgejahren gegenüber den Nazis außerordentlichen Mut unter Beweis. In seiner Wiedergutmachungsakte wird ihm vom Zeitzeugen Fritz Dittmann aus Berlin attestiert, dass er sich in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Vereinigung ehemaliger Schüler am Wilhelm-Gymnasium bei der Organisierung von Klassentreffen und Wanderungen noch im Krieg von niemandem davon abhalten ließ, mit jüdischen Mitschülern Kontakt zu halten und sie ebenfalls einzuladen.10 Die oben von Keber zitierte judenfreundliche Äußerung rief die Mindener Gestapo auf den Plan.

Keber nannte in den „Heimatblättern“ das Jahr 1944 als Datum. In der Wiedergutmachungsakte ist vom März 1945 die Rede. Wörtlich heißt es in einer eidesstattlichen Erklärung von Landrat a.D. v. Gescher: Der Pfarrer habe „von der Kanzel so offen die Wahrheit gesagt, dass er noch im März 1945 von der Gestapo nach Bad Eilsen geholt wurde.“11 Zeitzeugin Gisela Berg, die am 23. Februar 1945 von Graff konfirmiert wurde, erinnert, dass der Pfarrer „ab März plötzlich verschwunden war“, obwohl Konfirmanden in der Regel seelsorgerlich weiter betreut wurden.12 Gescher meint: „Graff dürfte seinem Schicksal nur durch frühzeitiges Eintreffen der alliierten Truppen entgangen sein.“ Dr. Kurt Herter aus Hannover war nach dem Krieg mit Graff sehr eng befreundet, nachdem sich beide in der Loge kennen gelernt hatten. Er ergänzt, dass Graff Anfang April 1945 in den Wäldern bei Rinteln von der SS erschossen werden sollte. Die Exekution sei von plötzlich vorrückenden Engländern verhindert worden.13 Graffs Ernennung zum Landrat in Minden durch die Engländer war nur von kurzer Dauer, von Ende April bis Ende Juni 1945. Im Keber-Nachlass heißt es dazu: Graff habe die ihm „von der Besatzungsmacht gestellten Zumutungen auf die Dauer nicht mit seiner Auffassung von der Stellung eines preußischen Beamten vereinbaren“ können.14 Graff war laut Herter ein „konsequent wertkonservativer Mann, der keine Furcht zeigte.“ Mit den Engländern sei er gleich bei seiner Befreiung aus den Händen der SS aneinander geraten. Sie wollten seine verhinderten Henker erschießen. Graff habe sich mit den Worten, „keine Exekution ohne ordentliches Gerichtsverfahren“, dazwischen gestellt und eine Arretierung bewirkt. Später ist Graff nach Herter mit der Besatzungsmacht unter anderem darüber in Streit geraten, weil er in Gefängnissen und Lagern einsitzende Nazis seelsorgerisch mitbetreuen wollte.

„Jetzt sollen alle Engel sein“

Graff war wegen eines dringenden Hilferufs aus dem Kirchenkreis am 1. Februar 1944 an die Mindener Martinikirche gekommen. Die Pfarrer Joachim Steinbrück (wegen Krankheit) und Martin Berthold (wegen Wehrdienst) waren ausgefallen. Graff vertrat in Minden zeitweise fünf Pfarrer und half auch auf den Dörfern aus.15 Als die beiden genannten Pfarrer wieder dienstfähig waren, wurde Graffs weitere Tätigkeit in der Martinigemeinde im Dezember 1945 beendet.16 Er wurde als Hilfsprediger der Gefangenenseelsorge zugewiesen.17 Später wurde Graff „Bevollmächtigter für das Gnaden- und Wohnungswesen“ bei der Landeskirche, und verblieb so weiter im Status des Hilfspredigers. Er sollte Gnadengesuche von so genannten war criminals prüfen, die von alliierten Militärgerichten verurteilt waren. Falls vertretbar sollte Graff Strafen aufschieben bzw. mindern helfen.18 Graff bemühte sich, folgenden selbst aufgestellten Grundsatz anzuwenden: „Es ist verwerflich und schändet den deutschen Namen, wenn man jetzt die Rückgabe jedes Kriegsverbrechers verlangt; jetzt sollen alle Engel sein. Die Kirche wird unglaubwürdig, wenn sie die Herausgabe von Menschen verlangt, die ihr Schicksal verdient haben.“19

Dass Graff seine Worte, trotz entgegen gesetztem Zeitgeist, ernst nahm, zeigte sich am Fall des SS-Majors Willi Schweitzer aus Minden. Der saß seit Kriegsende in Haft, weil ihm vorgeworfen wurde, den Befehl zur Erschießung von zwei notgelandeten amerikanischen Fliegern erteilt zu haben. Schweitzers Gnadengesuch wurde von höchster Stelle, unter anderen von Bundeskanzler Konrad Adenauer und hohen Amtsträgern aus beiden großen Kirchen20, unterstützt. Graff, der sich des Gesuchs zunächst angenommen hatte, sah Schweitzers Angaben als unglaubwürdig an und hielt dem Inhaftierten vor: „Es ist mir unverständlich, dass ein Major, wenn ein Leutnant einen Mord begeht (Schweitzer und der Todesschütze befanden sich zusammen am Tatort, der Verfasser), diesen nicht festnehmen darf und muss.“ 21 Graff weigerte sich, den Fall weiter zu betreiben und brachte auch Mindener Kleinstadthonoratioren gegen sich auf. Der städtische Hauptausschuss hatte auf Antrag der FDP den Rat der Stadt „einstimmig“ beauftragt, „bei dem Oberbefehlshaber der Armee der Vereinigten Staaten eine Begnadigung zu befürworten“22. Vormalige SS-Leute müssen damals in Minden viel Rückendeckung gehabt haben. Noch 1956 fand auf Kanzlers Weide ein Treffen von Angehörigen der ehemaligen Waffen-SS mit 10 000 Teilnehmern statt. Der stellvertretende Bürgermeister, Dr. Mosel, (FDP) erklärte in seinem Grußwort: „Wir sehen in Ihnen die Männer, die den einmal geschworenen Eid bis zur letzten Sekunde hielten.“23

Hilfsprediger geblieben

Graffs Geradlinigkeit ist anscheinend auch von seiner Kirche nicht nur positiv vermerkt worden. In seinen Personalakten im landeskirchlichen Archiv in Bielefeld finden sich neben dem Fall Schweitzer Hinweise, dass der Pastor vom Landeskirchenamt ermahnt wurde, bei strittigen Fällen gegenüber Ministerien mehr Zurückhaltung zu üben. Graffs Antwort an die Kirchenoberen lautete: „Theologisch betrachtet soll man ja den Menschen, die Recht beugen, auch die Wahrheit sagen. … Ich werde mich bemühen, auch den Heuchlern gegenüber milde zu sein.“24 Graff hatte sich seit Frühjahr 1946 vergeblich um reguläre Pfarrstellen beworben.25 Statt einer Pfarrstelle sah er sich mit Gehaltskürzungsversuchen und Streitereien konfrontiert, ob der Kirchenkreis Minden oder die Landeskirche sein Gehalt aufbringen soll.26

Mindener Loge wieder aufgebaut

Ein weiterer Grund für die Distanz der Kirche zu ihrem Pfarrer dürfte in seiner Freimaurermitgliedschaft liegen. Graff war seit 1923 Logenmitglied. Er engagierte sich seit 1946 für das Wiederaufleben der Freimaurerei in Minden, indem er selbst erste Vorträge hielt und Versammlungen organisierte. Mit dem Erfolg, dass im Oktober 1948 die Wiedereröffnung der Loge am Ort gefeiert wurde. Beim Gründungsakt erklärte Graff in seiner Eigenschaft als erster Vorsitzende Logenmeister in Hinblick auf die Nazi-Verbote gegen Freimaurer: „Tyrannenmacht konnte den äußeren Bau zerstören, aber die Kraft der Kette hielt.“27 In beiden großen Kirchen gelten Freimaurer bei vielen als konkurrierende Glaubensgemeinschaft. In der katholischen Kirche gilt unverändert ein Unvereinbarkeitsbeschluss. Die Distanz der evangelischen Kirche, die Logenmitgliedschaften zulässt, wird mit folgender verklausulierter Formulierung umschrieben: „Die Frage, ob das Ritualerlebnis und die Arbeit des Maurers nicht die Rechtfertigung aus Gnaden in ihrer Bedeutung für den evangelischen Christen mindern könnten“, sei nicht zu entscheiden.28 Graff ist am 13. Mai 1954 in Minden verstorben. Im Nachruf des „Mindener Tageblatts“ ist am 15. Mai zu lesen: „Durch seine 10jährige Tätigkeit in Minden ist Pastor Dr. Graff mit den weitesten Bevölkerungsschichten in Berührung gekommen. Das Mitgefühl mit dem Nächsten ist die vornehmste Tugend, die ihn auszeichnet. Das kam in allem und jedem, dass er anfasste zum Durchbruch.“

 

Anmerkungen:

1. „Westfalenzeitung“ – im Folgenden WZ - vom 15. März 1946 – Siehe dazu auch: Kommunalarchiv Minden (im Folgenden KAM) H30 371
2. WZ vom 30. April 1946
3. WZ vom 6. August 1946
4. WZ vom 17. und 20. September 1946
5. WZ vom 11. September 1948 und vom 15. Mai 1954
6. vgl. Anmerkungen der Johannisloge „Wittekind zur Westfälischen Pforte“ zum MT-Artikel vom 11. März 2006, siehe unten
7. Paul Keber, Mindener Heimatblätter, Jahrgänge 32/1960 und 33/1961, Seite 85 und „Westfalenzeitung“ vom 15. Mai 1954
8. Landeskirchliches Archiv Bielefeld, (im Folgenden LKA), Personalakte Graff 498, (im Folgenden PA)
9. LKA, Bestand 02, Bd. 3, Schreiben von Graff vom 4. April 1953 und KAM, AfW 406, Aussage Günther Adler, Rechtsanwalt aus Berlin, am 10. Juli 1947.
Graff erhielt im August 1934 nach §6 des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ Berufsverbot. In diesem Paragraphen ist zur Verschleierung des Berufsverbots von einer Vereinfachung der Verwaltung respektive Haushaltsentlastung als Entlassungsgrund die Rede. In dem im März 1934 eingeleiteten „Dienst -entlassungsverfahren“ wird als Hauptgrund die Aktion gegen die Hakenkreuzfahne aufgeführt. Eberhard Busch erwähnt in seinem Buch „Karl Barth`s Lebenslauf“, Seite 274, München 1975, dass auch der bekannte Bonner Theologie-Dozent Karl Barth wegen Verweigerung des Deutschen Grußes und kritischer Äußerungen im Jahr 1933 am 22. Juni 1935 aufgrund des berüchtigten §6 des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ von Minister Rust in den „Ruhestand“ versetzt wurde.
10. KAM, AfW 406, Aussage Fritz Dittmann, Rechtsanwalt aus Berlin, am 29. Mai 1947
11. KAM, AfW 406, Eidesstattliche Erklärung von Landrat a.D. v. Gescher am 1. Juli 1947
12. Freundliche Mitteilung Gisela Berg, Rentnerin aus Minden, am 1. August 2006
13. Freundliche Mitteilung Dr. Herter, Arzt aus Hannover, am 14. Juni 2006
14. KAM, W123-Keber Nachlass, 1780 – 1980 Geschichte der Johannis-Loge in Minden, Seite 13
15. LKA, PA, 5. März 1946
16. Ebd., 1. November 1945
17. Ebd., 7. Dezember 1945
18. Ebd., 6. Oktober 1948
19. LKA, Bestand 02, Bd. 3, Graff an das Landeskirchenamt am 17. Januar 1954
20. LKA, Bestand 02, Bd.3, siehe Schreiben von Schweitzers Anwalt vom 14. Januar 1953
21. LKA, Bestand 02, Bd.3, Graff an Schweitzer am 25. März 1953
22. Hauptamt der Stadt Minden - Sitzungsniederschrift vom 25. November 1953
23. Heinz-Ulrich Kammeier, Vom Krieg verdorben, in: Minden-Ravensberger 2004, Seite 80
24. PA, 20. März 1953 Graff zitierte in diesem Zusammenhang aus der Bibel: „Weh Euch, Schriftgelehrte und Pharisäer, Ihr Heuchler, die ihr gleich seid wie die übertünchten Gräber, welche auswendig hübsch scheinen, aber inwendig sind voller Totengebeine und lauter Moder!“
25. LKA, PA, 5. März 1946, 27. November 1947, 3. Oktober 1949
26. LKA, PA, 11. Dezember 1947 und 6. Juli 1948
27. wie Anm. 8, Seite 13ff.
28. Gespräch zwischen Freimaurern und Evangelischer Kirche in: Matthias Pöhlmann, Verschwiegene Männer, Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen-Text 182, 2. Auflage 2006, Seite 188

Manuskriptvorlage für die am 10. und 11. Oktober 2006 im “Mindener Tageblatt” erschienenen Artikel “Nach 60 Jahren in Vergessenheit” und “Die Freimaurerloge neu begründet”.

Todesanzeige in: Westfalenzeitung vom 15. Mai 1954 (Foto: MT - KAM)
Nach einer Todesanzeige der evangelischen Kirche für ihren über 10 Jahre in Minden tätigen Pastor sucht man in der Lokalpresse vergeblich.

 

Stellungnahme des Logenmeisters E.-D. Heinrich von der JOHANNISLOGE „Wittekind zur Westfälischen Pforte“ zum MT-Artikel „Nicht jeder fand sich mit der Verfolgung der Juden ab“ vom 11. März 2006

Kirche und Freimaurerei
„Auch heute noch ergeben sich oft große Berührungsängste zwischen den etablierten Kirchen und der Freimaurerei, insbesondere mit der katholischen Amtskirche. So ist auch letztlich zu verstehen, dass Pfarrer Dr. Hans Graff bis heute nur zu gerne verschwiegen wird. Dr. Hans Graff gehörte bereits vor dem menschenverachtenden Naziregime, seit dem 29.1.1923 der alten Berliner Freimaurerloge „Friedrich Wilhelm zur Morgenröte“ an. Auf Grund seiner toleranten, freiheitlichen und weltoffenen Geisteshaltung war auch er der nationalsozialistischen Freimaurerverfolgung zum Opfer gefallen und hatte sein Amt als Berliner Stadtrat verloren. Wie im Zeitungsartikel erwähnt begann darauf Dr. Hans Graff sein Studium als evangelischer Pfarrer, und kam nach Ablegung seiner Prüfung als Pfarrer nach Minden.
Nachdem er dann hier, 1945 nach dem völligen Zusammenbruch des herrschenden Unrechtregimes, vor der englischen Besatzungsmacht noch einmal vorübergehend als erster Landrat des Kreises Minden eingesetzt worden war, die ihm dabei von der Besatzungsmacht gestellten Zumutungen aber auf die Dauer nicht mit seiner Auffassung von der Stellung eines preußischen Beamten vereinbaren konnte, widmete er sich neben seinem geistlichen Amt, und auch als Beauftragter für das Gnaden- und Wohnungswesen, dem Wiederaufbau der Freimaurerei in Minden und der Großen Landesloge. …“

Zurück